Atemschutzüberwachung
In der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Abschnitt 4 ist die Atemschutzüberwachung pflicht. Aufgabe ist die Registrierung und zeitliche Kontrolle von eingesetzten Atemschutzgeräteträgern. Ziel der Überwachung ist es, die Zahl der Atemschutzunfälle zu verringern sowie die Sicherheit unter Atemschutz zu erhöhen. Bei der Registrierung von Atemschutzgeräteträgern müssen folgende Daten aufgenommen werden:
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Verantwortlich für die Durchführung der Atemschutzübewachung ist der Fahrzeugführer (Staffel- bzw. Gruppenführer), der den Atemschutztrupp einsetzt. Diese Verantwortung kann er nicht abgeben, sich jedoch z.B. durch den Maschinist unterstützen lassen.























