Feuerwehr Mundelsheim

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Atemschutzüberwachung

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Atemschutzüberwachung

In der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Abschnitt 4 ist die Atemschutzüberwachung pflicht. Aufgabe ist die Registrierung und zeitliche Kontrolle von eingesetzten Atemschutzgeräteträgern. Ziel der Überwachung ist es, die Zahl der Atemschutzunfälle zu verringern sowie die Sicherheit unter Atemschutz zu erhöhen. Bei der Registrierung von Atemschutzgeräteträgern müssen folgende Daten aufgenommen werden:

  • Namen der Einsatzkräfte ( Funkrufnamen)
  • Uhrzeit beim Anschließen der Luftversorgung
  • Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
  • Erreichen des Einsatzzieles
  • Beginn des Rückzuges
  • Name des Überwachers

Verantwortlich für die Durchführung der Atemschutzübewachung ist der Fahrzeugführer (Staffel- bzw. Gruppenführer), der den Atemschutztrupp einsetzt. Diese Verantwortung kann er nicht abgeben, sich jedoch z.B. durch den Maschinist unterstützen lassen.

 

Termine

Mon, 24.06.13, 20:00 Uhr
Einsatzabteilung
Gruppe 1 + 2
Brandbekämpfung
Mitt, 26.06.13, 20:00 Uhr
Einsatzabteilung
Atemschutz Gruppe 3 + 4


 

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